Verlängerung von Aktionen kann als rechtswidrig eingestuft werden

Ein vielleicht auch für den Mobilfunksektor wegweisendes Urteil hat im Juni das Landgericht Hamburg im Prozess gegen einen Brillenanbieter gefällt. Der Rechtsstreit handelte um eine Rabattaktion, welche kurzfristig verlängert wurde. Dies wertete das Gericht als gezielte Irreführung der Verbraucher.

Das Urteil

Ein Brillenanbieter hatte eine zeitlich befristete Rabattaktion angeboten. Grundsätzlich sind solche Aktionen zulässig. Doch dann verlängerte der Händler die Aktion kurzfristig über die eigentliche Befristung hinaus. Dies wurde nun vom Gericht als „wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher“ gewertet.

Die Urteilsbegründung

Die Urteilsbegründung Begründet wurde das Urteil dadurch, dass auf den Kunden, nach Ansicht des Gerichts, ein künstlicher Druck zur schnellen Kaufentscheidung ausgeübt werden sollte.

Durch die Verlängerung war diese schnelle Kaufentscheidung allerdings nicht notwendig, was das Gericht als Irreführung auslegte. Auch einen besonderen Grund die Aktion zu verlängern sah das Gericht nicht als gegeben an.

Bedeutung im Mobilfunk

Mobilfunkanbieter bieten nahezu ständig zeitlich befristete Aktionen. Dass diese den Kunden locken sollen ist natürlich klar. Als Werbemaßnahme ist dies auch vollkommen legitim. Doch gerade diese Branche verlängert befristete Aktionen sehr gerne kurzfristig.

Nicht selten kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, die Verlängerungen seien von Anfang an geplant gewesen. Eben gegen diese Praxis kann das Urteil gegen den Brillenhändler nun als Präzedenzfall gewertet werden. Spürbare Auswirkungen aus dem Urteil für den Mobilfunksektor konnten bislang allerdings noch keine festgestellt werden.

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