EU lenkt beim Roaming ein: Statt 90-Tage-Regelung nun Heimattarifpflicht

Zuerst gab es allerorten Jubel um die Abschaffung von Roaming-Kosten in der EU zur Mitte des kommenden Jahres. Anschließend wurde diese Freude gedämpft, da kostenloses Roaming nur für 90 Tage im Jahr möglich gemacht werden sollte. Nach heftiger Kritik lenkt die EU-Kommission nun ein und will zum Dezember eine neue Regelung verabschieden, welche das EU Roaming nicht mehr zeitlich limitiert.

Wohnortprinzip soll den Providern Sicherheit geben

Im neuen Papier der EU zum Mobilfunk-Roaming in den Mitgliedsstaaten wird der Begriff des Wohnortprinzips vorgestellt bzw. näher dargelegt und als Lösung für das letztliche Debakel angeboten. In dem Schriftstück heißt es unter anderem:

Roaming ist Reisenden vorbehalten. Der neue Entwurf ermöglicht es Betreibern, Nutzungsmuster zu kontrollieren, um zu verhindern, dass das Konzept des „Roaming wie zu Hause“ missbraucht wird. Zu den Kriterien gehören etwa:

  • geringer inländischer Datenverkehr im Vergleich zum Roaming-Verkehr
  • lange Inaktivität einer bestimmten SIM-Karte, die hauptsächlich oder sogar ausschließlich beim Roaming eingesetzt wird
  • Vertragsabschluss für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden während des Roamings

Roaming ist Reisenden vorbehalten – ansonsten drohen Mehrkosten

EU-RoamingDer Wegfall von Roaming-Gebühren soll Reisenden und Urlaubern zugutekommen. Es soll sich daraus allerdings kein Werkzeug zur dauerhaften Nutzung von günstigen Tarifen aus dem Ausland entwickeln. Anders ausgedrückt: Wer plant, sich in der EU nach dem günstigsten Tarif umzusehen und diesen dann im Heimatland, in dem die Offerte regulär nicht erhältlich ist, dauerhaft zu nutzen, hat schlechte Karten.

In dem neuen EU Dokument wird der Sachverhalt sowie der Weiterverkauf von SIM-Karten derart angegangen:

In solchen Fällen müssen die Betreiber ihre Kunden vorwarnen. Nur in diesen Fällen können die Betreiber geringe Aufschläge verlangen (laut Vorschlag der Kommission 0,04 EUR/min für Anrufe, 0,01 EUR/SMS und 0,0085 EUR/MB). Für Streitfälle muss der Betreiber ein Beschwerdeverfahren vorsehen. Wenn die Streitigkeit nicht beigelegt werden kann, hat der Kunde die Möglichkeit, sich an die nationale Regulierungsbehörde zu wenden, die dann eine Einigung herbeiführt.

Missbrauchsfälle können auch im Zusammenhang mit dem massenhaften An- und Weiterverkauf von SIM-Karten zur ständigen Verwendung außerhalb des Landes des ausstellenden Betreibers auftreten. In diesen Fällen kann der Betreiber unverzüglich angemessene Maßnahmen ergreifen und muss zugleich die nationale Regulierungsbehörde davon in Kenntnis setzen.

„Roaming wie zu Hause“ kann ausgesetzt werden

Sollte es sich für einen inländischen Betreiber abzeichnen, dass sich Preisentwicklungen auf anderen Märkten für sie geschäftsschädigend entwickeln, dann dürfen wieder Aufpreise erhoben werden. Wie in dem oben verlinkten Schreiben ausführlich dargelegt wird, sollen bis zu 4 Cent pro Minute, 1 Cent für SMS und 0,85 Cent pro MB erhoben werden können. Jedoch muss der Preisaufschlag mit der entsprechenden Regulierungsbehörde abgesprochen werden.

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