o2 Callcenter arbeiten mit falschen Aussagen – o2 wurde abgeurteilt

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München wird o2 untersagt Falschbehauptungen über die Konkurrenz zu treffen. Tatsächlich dürfte es sich zwar eher um einzelne übermotivierte Mitarbeiter handeln, dennoch zeigt der Fall einige Probleme auf.

Das war vorgefallen

Bei der telefonischen Kundenaquise von o2 war wohl der Wurm drin. Ein Mitarbeiter behauptete die Telekom bediene einen bestimmten Kudenanschluß künftig nicht mehr und man müsse daher bei o2 buchen. Ein anderer erklärte es sei wegen einer neuen Gesetzeslage künftig verboten Internet und Mobilfunk aus einer Hand zu liefern und deshalb müssten die Verträge auf verschiedene Anbieter aufgeteilt werden. Die Telekom klagte wegen diskreditierender Falschaussagen und bekam recht.

Urteil in zweiter Instanz bestätigt

Man zog zwar gerichtlich bis zur nächsten Instanz, dort wurde das Urteil nach nur 30 Minuten Verhandlung nun aber vom OLG München bestätigt. Bei o2 zweifelte man die Glaubwürdigkeit der Zeugen an. Wirklich neue Erkenntnisse brachte das Verbot nicht. Mit falschen Negativbehauptungen über die Konkurrenz zu werben war noch nie erlaubt.

Keine neuen Probleme

Zwar dürfte es sich hier wirklich um Einzelfälle übermotivierter Mitarbeiter im Callcenter handeln, die Problematik falscher Werbeaussagen am Telefon ist allerdings insgesamt nicht neu in der Branche. Dies dürfte zum Teil sicherlich auch am Erfolgsdruck liegen Abschlüsse zu schaffen, dem die Callcenter Mitarbeiter im Allgemeinen ausgesetzt sind.

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