Unitymedia: Ohne Störerhaftung könnten Kunden Hotspots betreiben

Kabelnetzbetreiber Unitymedia erwartet nach dem Wegfall der Störerhaftung eine erhöhte Nachfrage von Lokalen und Geschäften. Denn diese können nun ohne großes Risiko einfach einen Hotspot betreiben. Auch Privatkunden will Unitymedia, wie wir bereits berichteten, demnächst als Hotspotbetreiber nutzen. Die geplanten Gesetzesänderungen gehen Unitymedia allerdings noch nicht weit genug.

Wegfall der Störerhaftung gut aber noch nicht ausreichend

So begrüßt Unitymedia zwar den Wegfall der Störerhaftung, die noch im Laufer diesen Jahres Realität werden sollte, ein Unity Media Sprecher äußerte aber auch, dass eine zusätzliche Änderung des Telemedien Gesetzes wünschenswert wäre. So müssen Betreiber größerer Netzwerke bislang unabhängig von der Störerhaftung ihre Kunden registrieren, sodass weiter eine ungeliebte technische Hürde besteht.

Auch Unitymedia steht in der Kritik

Unitymedia WLANGleichermaßen steht Unitymedia derweil selbst unter Kritik. Die Pläne des Unternehmens möglichst viele Geschäfts- und Privatkunden als Hotspot Betreiber zu verpflichten und damit das bundesweit größte WIFI- Netz für eigene Kunden zu schaffen wird derzeit nicht nur von der Netzagentur geprüft. Auch Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen des Anbieters.

Zwangsrouter und aktiver Widerspruch nötig

Nach den derzeitigen Plänen könnte Unitymedia auf diesem Wege den eigenen Zwangsrouter wieder legal voraussetzen. Um dies, und die Nutzung des eigenen Anschlusses im Gesamten, zu verhindern ist ein aktiver Widerspruch der Kunden binnen 4 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung notwendig. Dies stößt Verbraucherschützern ebenfalls übel auf. Ebenfalls in der Kritik: Der vertragliche Passus, dass entsprechende Kunden eine störungsfreie Funktion des Hotspots zu gewährleisten hätte.

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