Per Gesetz: Online abgeschlossene Verträge lassen sich nun auch online kündigen

Ein recht häufiges Ärgernis ist es, dass man Verträge zwar online abschließen kann, bei der Kündigung jedoch die Post bemühen muss. Damit ist nun seit dem 1. Oktober Schluss. Dafür sorgt eine längst überfällige Gesetzesänderung.

Bislang: Kündigung nur mit Unterschrift gültig

Bislang war es so, dass man zwar nahezu jeden Vertrag online abschließen konnte, wenn es an die Kündigung ging wurde aber in den Geschäftsbedingungen stets auf der Schriftform beharrt. Dieser Begriff schreibt vor, dass es sich um ein unterschriebenes Dokument handeln muss. Viele Anbieter sahen darin eine praktische Hemmschwelle, die Nutzer dazu verführte lieber einen Vertrag weiter laufen zu lassen, als die Umstände einer Kündigung auf sich zu nehmen.

Neu seit 1. Oktober: Kündigung ohne Unterschrift bei (fast) allen Verträgen

Eine aktuelle Änderung der Gesetze erlaubt seit dem 1. Oktober nun auch eine Kündigung via Email oder Fax, wenn der Vertrag online geschlossen wurde. Sogar Kündigungen via SMS sind so denkbar. In den AGB wird dies Textform genannt. Zwar schriftlich, aber ohne handschriftliche Signatur.

online abgeschlosseneEgal ob Mobilfunkvertrag, DSL, Kabel, Pay-TV oder Zeitschriftenabonnement: In Zukunft gilt die Grundregel, dass sich alles, was online abgeschlossen werden konnte auch online kündigen lässt. Die Forderung der Schriftform in den AGB ist nicht mehr zulässig.

Ausnahmen

Von der langen überfälligen Änderung ausgenommen sind notariell beglaubigte Verträge, Mietverträge und Arbeitsverträge. Für sie ist weiterhin die Schriftform erforderlich, was allerdings angesichts der Wichtigkeit solcher Verträge auch Sinn macht.

Wir meinen, dass hier endlich mal wieder ein echter Fortschritt in Sachen Verbraucherschutz und Nutzerfreundlichkeit generiert werden konnte und wünschen uns für die Zukunft häufigere Meldungen dieser Art.

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